AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Maklervertrag 
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- / Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung eines
 Exposés, Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / 
Vermieter eines von der Redvisory GmbH angebotenen Objektes kommt ein Maklervertrag
mit dem Miet- bzw. Kaufinteressenten nach Maßgabe des § 2 zustande. Zur entgeltlichen
 Tätigkeit, auch für die andere Seite des beabsichtigten Vertrags, sind wir berechtigt.
 § 2 Maklercourtage 
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages, so berechnet sich 
die Vermittlungsprovision wie folgt:
 o bei Vermittlung von Grundbesitz bebaut / unbebaut jeweils 3,57 % inkl. MwSt. aus dem
 Kaufpreis einschl. des Wertes all jener Leistungen & Werte, die der Käufer übernimmt
 (z.B. Einrichtungsablöse) für Käufer
 o bei Anmietung von Wohnräumen 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. für den Vermieter 
o bei Suchauftrag durch den Mieter 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. für den Mieter 
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der
 Wohnungsvermittlung (§2 Abs. 1a WoVermRG)
 o bei Anmietung von Gewerberäumen mit einer Mietlaufzeit von unter 5 Jahren 2
 Monatsnettomieten zuzügl. 19 % MWSt., bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger beträgt
 die Provision 2 Monatsnettomieten zuzügl. 19 % MWSt. für den Mieter. Abweichungen von
 dieser Regel können der jeweiligen Objektbeschreibung entnommen werden.
 o Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren
 und Einrichtungsgegenständen etc., sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an
 Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3,57 % (inkl.
MwSt.) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisionspflicht bezieht sich
ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten. 
o Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) aus dem 10-
Jahres-Erbbauzins.
o Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen 
Vorkaufsberechtigten ersetzt wird. 
o Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19 % (inkl. MwSt.) 
vom Verkaufswert des Grundbesitzes. 
o Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z.B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten
etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns 
nicht entgegengenommen werden. 
o Unkostenersatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Inserate, Reisen etc., ist
 nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 o Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt.
 Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen. 
o Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (aktuell
19 %). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert
 sich dementsprechend der Provisionssatz. 
o Die Maklercourtage ist verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss des notariellen 
Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrages für Wohn- oder Gewerberäume.
 Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich
– der Provisionsanspruch bleibt bestehen. 
§ 3 Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag 
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet-/ Kaufvertrages und auf eine 
Ausfertigung des Miet-/ Kaufvertrages. Bei notariellen Miet-/ Kaufverträgen hat der Makler das 
Recht im Miet-/ Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit
beurkunden zu lassen. Die Kosten der notariellen Beurkundung trägt der Käufer.
§ 4 Gleichwertigkeit 
Dem Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege
 der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen Anteilen sowie der Erwerb eines 
anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder 
vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach jedoch 
gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage, abzüglich der für den durch Pacht- oder
Mietvertrag bereits gezahlten Courtage, zu zahlen
 § 5 Schadensersatz 
Alle Angebote in Form von Exposés und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und 
elektronischer Form sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein
 Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt es zum
 Abschluss eines Kauf-/ Mietvertrages des Dritten mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer,
 ist der Interessent der Firma Redvisory GmbH gegenüber zum Schadensersatz in voller Höhe
 der entgangenen Provision verpflichtet. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn
 der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich, d.h. bis spätesten innerhalb von
 drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots, das Gegenteil nachweist. Ist dem
 Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unter
 Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. 
§ 6 Haftung 
Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen Dritter, sie wurden
 gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen
 werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorabinformation dar. Als
 Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Eine Haftung für unrichtige
 Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Abtretung von
 Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen. Die Firma
 Redvisory GmbH ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu
 erteilen. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
 § 7 Schlussbestimmungen 
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird 
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
 werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der
 Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.
 
Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Kempen, Niederrhein, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
Redvisory GmbH 
Geschäftsführer: Herr Markus Mirbach-Schwarz 
St.-Anton-Straße 27 
47906 Kempen 
Tel: 02152 / 99 13 300 
Mobil: 0174 / 130 10 20 
email: info@redvisory.com 
Homepage: www.redvisory.com 
Amtsgericht Krefeld/Kempen: HRB 18842 
Sitz der Gesellschaft: Kempen 
Finanzamt Kempen: StNr.: 115/5737/1329 USt-IdNr.: DE318763894 
Berufsaufsichtsbehörde:
 
Zuständige Aufsichtsbehörde für die erteilten Genehmigungen nach §34 c, f und i GewO ist die 
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39 in 47798 Krefeld, Tel: 02151 /
635-0. 
Die Eintragung im Vermittlerregister als Immobiliendarlehensvermittler ist unter der
 Nummer D-W-107-IWDU-32 und die Eintragung im Vermittlerregister als Finanzanlagenvermittler
 ist unter der Nummer D-F-107-OJPJ-46 erfolgt.
